Die SEPA-Überweisung
Eine SEPA-Überweisung ist mit jedem Girokonto möglich, so auch bei einem Girokonto ohne Schufa. Die SEPA-Überweisung bildet seit Anfang 2014 den europaweiten Standard für sämtliche bargeldlosen Zahlungen. Wir erklären Ihnen, welche Neuerungen mit SEPA einhergehen und welche Vorteile es für modernes Banking verspricht.
Was ist SEPA?
SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payments Area“, übersetzt bedeutet dies in etwa „einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“. Die Hauptzielsetzung von SEPA ist es, den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisung, Lastschrift, Kartenzahlung) europaweit zu vereinheitlichen. Wurden vor der Inkraftsetzung des SEPA-Verfahrens die Richtlinien für den Zahlungsverkehr von jedem Land individuell bestimmt, sorgt der einheitliche Zahlungsraum nun für einen europaweit gültigen Standard.
Der große Vorteil: Transaktionen zwischen den teilnehmenden SEPA-Ländern gehen nun genauso günstig und schnell über die Bühne wie es bei herkömmlichen Inlandsüberweisungen der Fall ist.
Welche Länder nehmen teil?
SEPA ermöglicht die Vereinheitlichung unbarer Zahlungen in Euro. Somit gehören alle 19 Länder der Eurozone sowie die übrigen EU-Mitgliedsstaaten zur SEPA-Zone. Außerdem partizipieren die Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und San Marino am SEPA-Verfahren.
Was bedeutet SEPA für den Kunden – was ändert sich?
SEPA bedeutet für den Kunden in erster Linie eine schnellere und günstigere Abwicklung unbarer Transaktionen. Unabhängig, ob es sich um eine innerdeutsche oder grenzüberschreitende Überweisung handelt – jede SEPA-Überweisung wird gleichermaßen schnell und günstig auf das Zielkonto des Zahlungsempfängers übertragen. Auch Geldeinzüge über das Lastschriftverfahren sind nun ohne großes Aufsehen möglich.
Die Nutzung des SEPA-Zahlverfahrens ist am 1. Februar 2014 in Kraft getreten. Die größte Veränderung, die mit der Umstellung einherging, ist die Einführung der IBAN. Die bisher gebräuchliche Kontonummer und Bankleitzahl (BLZ) wurden durch die sogenannte „International Bank Account Number“, kurz IBAN, abgelöst. Wer nun eine Überweisung veranlassen möchte, muss die IBAN des Empfängers auf dem SEPA-Überweisungsformular angeben.
SEPA-Überweisung
Die SEPA-Überweisung tritt an die Stelle von nationalen Überweisungsverfahren. Die Neuerung ist dabei, dass mit einer SEPA-Überweisung sowohl Inlandsüberweisungen als auch grenzüberschreitende Überweisungen möglich sind. Um diese Vereinheitlichung zu gewährleisten, mussten die deutsche Kontonummer und Bankleitzahl in eine internationale Form überführt werden, nämlich IBAN und BIC. Zugegeben, die in Deutschland 22-stellige IBAN ist etwas abschreckend. Viele fürchten sich vor Zahlendrehern und fehlgeleiteten Geldbeträgen. Aber keine Sorge: Die IBAN besteht vorwiegend aus altbekannten Zahlenkombinationen – nämlich Ihrer Kontonummer und Bankleitzahl. Lediglich vier der 22 Stellen sind für Sie neu: Der Ländercode (DE) zu Beginn der IBAN sowie die zweistellige Prüfziffer. Diese befindet sich unmittelbar nach dem Länderkürzel und dient zur Überprüfung von eventuell falsch eingetragenen Kontodaten. Die BIC (auch SWIFT-Code genannt) muss im bundesweiten Zahlungsverkehr nicht auf dem Überweisungsformular mitangegeben werden, Sie können den für die BIC vorgesehenen Reiter auf dem Formular getrost frei lassen.
Zusammensetzung der IBAN einfach erklärt:
DE 49 37040080 0258357569
- Länderkennzeichen
- Prüfziffer
- Bankleitzahl (8-stellig)
- Kontonummer (max. 10-stellig)
Dank der SEPA-Überweisung wird die Zahlungsabwicklung erheblich verkürzt. Die Dauer von SEPA-Überweisungen ist gesetzlich geregelt, sodass sowohl bei inländischen als auch bei internationalen Transaktionen das Geld innerhalb eines Werktages auf dem Girokonto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben werden muss (bei elektronischen Überweisungen). Bei beleghaften Überweisungen gilt eine Frist von zwei Geschäftstagen.

Nutzen Sie eine Überweisungs-Vorlage, um fehlerhafte Kontodaten zu vermeiden. Ein Überweisungsformular finden Sie in jeder Bank (Sparkasse, Postbank usw.) und ist für Sie kostenlos erhältlich. Geben Sie außerdem einen eindeutigen Verwendungszweck an, damit der Gläubiger die Zahlung schneller und besser identifizieren kann. Werfen Sie außerdem des Öfteren einen Blick auf Ihren Kontoauszug, um stets den Überblick über Ihre Zahlungen zu behalten.
SEPA-Lastschrift
Mit einem SEPA-Lastschriftmandat erteilt man einem Zahlungsempfänger das Recht, einen bestimmten Betrag von seinem Girokonto abbuchen zu lassen. Ein Geldeinzug via Lastschrift ist ausschließlich mit einem Lastschriftmandat zulässig! Im Lastschriftverfahren spielen zwei Referenzpunkte eine sehr wichtige Rolle: die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz. Die Mandatsreferenz wird vom Zahlungsempfänger vergeben, häufig handelt es sich hierbei um die Kunden- oder Rechnungsnummer. Die Gläubiger-ID ist eine in Deutschland 18-stellige Kennziffer, die zur individuellen Kennzeichnung des Gläubigers dient. Sie muss bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden, wobei die Bundesbank für die Vergabe der Nummer keine Gebühren erhebt. Nur wenn beide Kennzeichnungen vorhanden sind, kann eine eindeutige Zuordnung der Lastschrift erfolgen!
Das Lastschriftverfahren ist mittlerweile zu einer der beliebtesten Bezahlmethoden für bargeldlose Zahlungen avanciert und bietet als solche ein hohes Maß an Sicherheit, Transparenz und Flexibilität.

IBAN unbekannt? Mit dem SEPA-Rechner können Sie aus Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN generieren.