P-Konto eröffnen: diskret und kostenlos
Ein P-Konto zu eröffnen ist seit Juli 2010 für jeden Verbraucher möglich. Durch eine finanzielle Notsituation, wie zum Beispiel einer Kontopfändung, geraten Menschen häufig in eine Negativspirale, die sich nur schwer ausbremsen lässt. Die Möglichkeit ein P-Konto zu eröffnen, soll Betroffene davor bewahren, weiter in die Schuldenfalle zu rutschen. Auf einem P-Konto wird nämlich ein monatlicher Freibetrag eingeräumt, der für Gläubiger unantastbar bleibt. Erfahren Sie hier, wie Sie ein P-Konto eröffnen können und welche Vorteile ein Girokonto mit Pfändungsschutz bietet.
Machen Sie Ihren Anspruch geltend
Unabhängig von der Schufa, hat seit dem 1. Juli 2010 jeder Bankkunde gesetzlichen Anspruch auf ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto. Der Sinn des P-Kontos ist es, insolvente Verbraucher davor zu schützen, unter das Existenzminimum zu rutschen. Durch die Einführung des Pfändungsschutzkontos ist es nun um einiges einfacher einen Grundfreibetrag für sein Konto einzurichten. Bevor es die Option gab, ein P-Konto zu eröffnen, war die Beantragung eines Pfändungsfreibetrages nämlich mit einem großen gerichtlichen Aufwand verbunden. Betroffene mussten die Freigabe ihres Kontos über das jeweilige Amtsgericht erwirken, das gepfändete Konto war nämlich für sämtliche Transaktionen blockiert. Dank der neuen Regelung ist eine gerichtliche Freigabe nicht mehr nötig: Das P-Konto zu eröffnen dauert nur wenige Minuten und kann über das Internet bei Ihrer Bank veranlasst werden.
Was ist ein P-Konto?
Ein P-Konto ist ein auf Guthabenbasis funktionierendes Konto. Es bietet Menschen, die von Schulden oder einer Kontopfändung betroffen sind, einen schnellen und effizienten Schutz. Es wird ein monatlicher Freibetrag eingerichtet, der nicht von Gläubigern gepfändet werden kann. Dieser Grundfreibetrag soll betroffenen Kunden dabei helfen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, ohne sich weiter verschulden zu müssen.
Gesetzlicher Anspruch auf ein P-Konto: Als Inhaber eines Bankkontos haben Sie das Recht, Ihr Girokonto binnen vier Werktagen in ein P-Konto umwandeln zu lassen.
Vorteile des P-Kontos
- kostenlose und diskrete Umwandlung
- monatlicher Grundfreibetrag zur Sicherung des Existenzminimums
- erhöhte Freibeträge bei Unterhaltspflicht
- Guthaben kann auf den nächsten Monat übertragen werden
- kein zusätzliches Verschuldungsrisiko
- keine gerichtliche Freigabe mehr nötig
Zusätzlich zum Freibetrag pfändungssicher:
- Kindergeld
- Kinderzuschläge
- Pflegegeld
- einmalige Sozialleistungen (z.B. Erstausstattung der Wohnung)
- Leistungen für Menschen mit Behinderung
- Blindengeld
Wie bekomme ich ein P-Konto?
Nach erfolgreicher Einrichtung steht Ihnen ein monatlicher Grundfreibetrag von 1.073,88 Euro zu, der nicht gepfändet werden kann. Ist der Betroffene verheiratet oder für Kinder unterhaltspflichtig, wird der Freibetrag dementsprechend erhöht (derzeit 404,16 Euro für die erste unterhaltsberechtigte Person und jeweils weitere 225,17 Euro für die zweite bis fünfte). Die Erhöhung der Freibeträge kann nur durch eine P-Konto Bescheinigung erfolgen.
Eine solche Bescheinigung kann ausschließlich von berechtigten Personen und Institutionen ausgestellt werden. Die Berechtigung eine P-Konto Bescheinigung auszufüllen, haben Ihr Arbeitgeber, Sozialleistungsträger, eine Schuldnerberatung sowie Rechtsanwälte. Sollte Ihre Bank die Nachweise nicht anerkennen und somit keinen erweiterten Freibetrag einräumen, können Sie sich an das zuständige Vollstreckungsgericht wenden.
Den pfändungsfreien Betrag müssen Sie nicht abheben, sondern können ihn beruhigt für Ihren Lebensunterhalt ausgeben. Da ein P-Konto über alle herkömmlichen Funktionen eines Girokontos verfügt, können Sie weiterhin Ihre Rechnungen via Überweisung bezahlen, das Onlinebanking nutzen und Geldeingänge erhalten.
Was es zu beachten gilt
Jeder Verbraucher darf nur ein P-Konto führen. Deshalb macht die Bank vor der Einrichtung des pfändungssicheren Kontos eine Schufa-Abfrage, um sich so vor Missbrauch zu schützen. Das Konto wird bei der Schufa mit dem Vermerk „P-Konto“ gespeichert, wobei diese Information nicht ins Scoring miteinfließt.
Das P-Konto kann also nicht als Gemeinschaftskonto geführt werden. Für Inhaber eines Gemeinschaftskontos empfiehlt es sich daher, bei drohender Pfändung je ein individuelles Girokonto zu eröffnen.
Kommt es zu Missbrauch, indem ein Schuldner doch mehrere pfändungsfreie Konten unterhält, muss das Vollstreckungsgericht informiert werden: strafrechtliche Konsequenzen folgen!
Das Kontomodell des P-Kontos bietet einen umfangreichen Pfändungsschutz, dabei ist die Art des Einkommens unerheblich. Geschützt werden sowohl das Arbeitseinkommen als auch Sozialleistungen, die Rente sowie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.
Die Umwandlung eines bereits bestehenden Bankkontos in ein P-Konto muss kostenlos erfolgen. Die Kontoführung muss zwar nicht gebührenfrei angeboten werden, darf aber die Kontoführungsgebühren eines herkömmlichen Girokontos nicht maßgeblich übersteigen. Einen Rechtsanspruch auf die Eröffnung eines P-Kontos gibt es bisher nicht, nur bereits bestehende Konten können in ein P-Konto umgewandelt werden.
Trotzdem gibt es einige Anbieter, bei denen man als Neukunde ein Konto direkt als P-Konto eröffnen kann: So bietet PayCenter mit seinen Produkten Onlinekonto und MeineGiroKarte ein günstiges Kontomodell an, das man sofort als P-Konto eröffnen kann.
Die Lösung bei schlechter Bonität: das Guthabenkonto mit Pfändungsfreibetrag
Wird ein Girokonto in ein P-Konto umgewandelt, kann es nur auf Guthabenbasis geführt werden. Ein Verfügungsrahmen (Dispositionskredit) wird somit nicht eingeräumt und der Schuldner kann lediglich über die Freibeträge verfügen. Ist der Dispo Ihres Kontos zum Zeitpunkt der Umwandlung bereits ausgeschöpft, empfiehlt es sich bei einer anderen Bank ein Konto zu eröffnen und dieses anschließend in ein P-Konto umzuwandeln.
Wer bereits mitten in einer Pfändung steckt oder durch negative Schufa-Einträge schlechte Karten für ein klassisches Girokonto hat, ist mit einem Guthabenkonto (bei Sparkasse „Bürgerkonto“ genannt) bestens bedient. Das Bürgerkonto besitzt alle wichtigen Giro-Basisfunktionen und kann bei Bedarf als P-Konto eröffnet beziehungsweise geführt werden.
Wer ein pfändungssicheres Auslandskonto eröffnen möchte, kann auf das Angebot von Viabuy zurückgreifen. Viabuy bietet eine hochgeprägte MasterCard inklusive anonymen Kartenkonto an, wobei das Konto in England geführt wird. Das Konto hat somit den Vorteil, dass es deutschen Gläubigern in der Regel nicht aufscheint, was eine Pfändung ziemlich unwahrscheinlich macht.
Hinweis
Die Guthabenkonten von PayCenter (z.B. MeineGiroKarte und Global-Konto), Fidor und der Wirecard Bank aus unserem Guthabenkonto Vergleich können auch als P-Konto geführt werden.